Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel und Grundlagen

„Bustaxi Köln“ möchte Ihnen eine angenehme Fahrt in einem unserer Fahrzeuge erbringen. Mit unseren Leistungen sollen Sie zufrieden sein und recht gut befördert werden. Klare Regelungen sollen für eine reibungslose Abwicklung auch in rechtlicher Hinsicht sorgen. Die nachfolgenden Bedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sollen die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und Besteller zu „Bustaxi Köln“ und dem Geschäftsinhaber und Unternehmer (Isabell Heininger) regeln.
Sämtliche AGB werden als bindende Vertragsbestandteile vom Kunden anerkannt. Auf das Recht, diese AGB ausdrucken und/oder abspeichern zu können, wird der Kunde hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Die Person Isabell Heininger als Geschäftsinhaber ihres Gewerbes (Taxiunternehmen) wird nachfolgend im Begriff „Bustaxi Köln“ mit bezeichnet.

Bei einer Bestellung für sich selbst alleine, für mehrere Personen oder ausschließlich für Dritte haftet der Besteller und Kunde auch für den Fahrpreis der durchgeführten Fahrt. Gleiches gilt für den Anfahrtspreis bei Nichtbeförderung, wenn diese von Kundenseite verursacht wird. Eine Zahlverpflichtung des Kunden für bloße Anfragen jedweder Art erfolgt allerdings nicht.

Umfang der Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten für solche Fahrten, welche über ein Print- , elektronisches oder ein sonstiges Medium nachgefragt werden; der Kunde vor seiner Bestellung in zumutbarer Weise Kenntnis von diesen AGB erlangen konnte, und deren Gültigkeit als verbindlichen Vertragsbestandteil der Buchung ausdrücklich akzeptiert hat. Auf evtl. Änderungen der AGB wird der Kunde rechtzeitig hingewiesen. Die öffentlich-rechtlichen Normen und Verpflichtungen aus dem PBefG bleiben durch diese AGB unberührt

Abschluss des Beförderungsvertrags

Mit der Bestellung bietet der Besteller als Kunde von „Bustaxi Köln“ den Abschluss eines Beförderungsvertrags verbindlich an. Die Bestellung kann in jeder medialen Form (mündlich, schriftlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege) erfolgen. Sie erfolgt durch den Besteller für alle mitfahrenden Personen und gegebenenfalls auch für allein zu befördernde Dritte. Der Beförderungsvertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch „Bustaxi Köln“ zustande. Die Annahme kann in gleicher Weise wie die Bestellung erfolgen. Auf Verlangen des Kunden ist die Annahmeerklärung schriftlich abzugeben. Eine verbindliche Buchung auf elektronischem Wege ("E-mail") bzw. über das Internet ("Online-Bestellung") kommt nur zustande, wenn die Annahme von „Bustaxi Köln“ schriftlich oder fernmündlich erklärt wird.
Weicht die Annahmeerklärung offensichtlich von der Bestellung aufgrund eines Irrtums oder eines Versehens ab, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine Mitteilung an „Bustaxi Köln“ zu machen, um eine ordentliche Durchführung der Fahrt zu gewährleisten. Unterbleibt eine solche Mitteilung, trägt das Risiko einer solchen Durchführung der Fahrt der Besteller selbst. Zu einer Kostenerstattung jedweder Art kann „Bustaxi Köln“ in einem solchen Fall nicht herangezogen werden.

Buchung von Vorbestellungen und Storno

Zur möglichen Durchführung einer Fahrt müssen termingebundene Abholungen frühzeitgig bestellt und gebucht werden. Je nach Abholungssort sollen pro 10 Km Entfernung vom Zentrum Kölns ca. 30 Minuten eingeplant und eingehalten werden. Bei Abholungen vom Flughafen Köln/Bonn (ca. 15 Km Entfernung) sollen 45 Minuten eingeplant werden. Bei Abholungen von den Flughäfen Düsseldorf (ca. 50 Km) oder Frankfurt/Main (ca. 180 Km) sind es jeweils 2,5 Std. bzw. 9 Std. Vorlaufzeit der Vorbestellung. Eine weitergehende Bemühung, früher vorgetragene Abholungswünsche (-Sofortbestellungen-) zu realisieren, kann nur unter Umständen freier Fahrzeuge, einer entsprechenden Verkehrslage, sowie bei ausdrücklicher Bestätigung durch „Bustaxi Köln“ erfolgen.
Direkte Bestellungen in besonderen Eilfällen (Eilbeförderungen) für Sach und Güterbeförderungen als Nebenleistungen des Gewerbes, welche von der Vorbestellzeit erheblich abweichen und unverzüglich erfolgen sollen, können bei Übernahme mit einem 10 % Eilzuschlag gesondert vergütet werden. Dieser besondere Zuschlag muss vor Annahme der Bestellung dem Kunden vorab mitgeteilt werden.

Wird eine bereits bezahlte und mit einem Festpreis versehene Fahrt storniert, so fallen Stornokosten in Höhe von 10 % des Festpreises an. Für übrige Fahrten ergibt sich eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der Anzahlung. Weitere Kosten bei Stornierung von Eilbestellungen fallen nicht an. Die Pflicht zur Kostenerstattung (nach Ziff. 9 AGB) bei Rücktritt vorbestellter Touren bleibt hiervon unberührt.

Begriffsbestimmungen (Fahrten mit einem Taxi)

Transfers: Unter Transfers verstehen wir Fahrten, welche von einem Anfangspunkt bis zu einem Endpunkt in möglichst direkter Weise erfolgen („Von A nach B“).
Shuttles: Unter Shuttles verstehen wir Fahrten, welche von einem Abholort bis zu einem anderen Ort, und dann in mehrmaliger Weise auch auf Umwegen und ebenfalls in umgekehrter Weise erfolgen können.
Touren: Unter "Touren" verstehen wir individuelle Fahrten, welche über die reine Fahrleistung hinaus weitere organisierte und zusätzliche Elemente und Abläufe sowie weitere Buchungen aufweisen. Z.B. touristische Ausflugsfahrten oder Städtetouren. Hierbei sind nur solche Vorgänge zu berücksichtigen, welche über den reinen Fahrpreis hinaus ebenfalls kostenmäßig zu erfassen sind. Ohne Belang ist hierbei, ob tatsächliche Kosten entstehen (Eintritte, Besuche).
Stadtrundfahrten: Dies sind speziell geführte Touren innerhalb eines Stadtgebietes oder einer oder mehreren Gemeinden mit zu vermittelnden Wissen und Bezügen zu kulturellen und historischen Gegebenheiten des zu befahrenden Umkreises.

Bezahlung/Kreditkarten/Wartezeit/Parkgebühren

Regelmäßig ist die Fahrt nach Durchführung der Beförderung zu bezahlen. Mit Vertragsabschluss kann bei zeitlich oder örtlich längeren Fahrten eine Anzahlung verlangt werden. Die Bezahlung kann in bar, auf Rechnung oder per Kreditkarte erfolgen. Bei Fahrten auf Kreditkarte wird pro Fahrt ein Zuschlag von 1,00 Euro erhoben.
Das Vorhaben einer unbaren Zahlung muss bei der Bestellung mitgeteilt werden. Unterbleibt eine solche Mitteilung, und kann oder möchte der Kunde erst nach der Beförderung unbar bezahlen, so erhebt „Bustaxi Köln“ eine (zusätzliche) Gebühr von 1,00 Euro – zusammen also 2.-Euro.
Handelt es sich um eine durchzuführende, individuelle Fahrt (Tour), so ist Bustaxi Köln berechtigt, den vollen Tourpreis vorab zu verlangen. In einem solchen Fall muss der Gesamtbetrag bis zu Fahrtbeginn dem Konto von „Bustaxi Köln“ gutgeschrieben und vollständig entrichtet sein. Eine Wartezeit ist entsprechend der Preisliste zu vergüten. Bei Abholung an Flughäfen wird eine Wartezeit erst dann berechnet, wenn die Ankunft des Fluges sich verspätet, und dies erst bei der Abholungsanfahrt bekanntgemacht wurde. Sofern Verspätungen uns rechtzeitig bekanntgemacht werden oder über das Internet absehbar sind, wird keine Wartezeit für die bekanntgegebene und absehbare Verspätung erhoben.
Fallen Parkgebühren an, so werden diese je hälftig bei Einem oder bei Mehreren zu gleichen Teilen von „Bustaxi Köln“ und den Kunden (Vertragspartnern) getragen.

Gepäck und Tiere

Die Mitnahme von Gepäck muss bei der Bestellung mitgeteilt werden. Eine Bezahlung hierfür oder Zuschläge für Koffer oder sonstige Zuladungen erhebt „Bustaxi Köln“ nicht und gehört zu unserem Service. Gleiches gilt für die Mitnahme und den zumutbaren Transport von Tieren. Eine Beiladung von schmutzigen oder feuchtem Gepäck ins Wageninnere kann abgelehnt werden. Es muss vom Kunden dafür Sorge getragen werden, dass Sachen und Tiere in sauberer Art und Weise befördert werden können.

Leistungen und Preisänderungen

Bei „Bustaxi Köln“ bucht der Kunde das Fahrzeug mit Fahrer insgesamt, um Fahrten nach eigener Idee, Planung und Bestimmung für sich und/oder für Dritte durchzuführen. Der Kunde ist also regelmäßig für die Beschaffung und Kosten von Leistungen, welche nicht der reinen Fahrleistung unterliegen (z.B. Gebühren, Eintrittsgelder sowie Preise von organisierten Festtouren usw.), selbst verantwortlich. Erbringt „Bustaxi Köln“ über die Fahrleistung hinaus eigene geldwerte Leistungen und bietet derartige geldwerte Leistungen im Internet an, so ist „Bustaxi Köln“ hieran gebunden.
Sämtliche Beförderungen, Fahrten und Nebenleistungen werden mit dem bestellenden Kunden im Einzelnen abgesprochen. Sofern Leistungen und Fahrten über das Internet vorgegeben sind (Touren), so müssen diese Leistungen bei der Bestellung berücksichtigt werden. „Bustaxi Köln“ ist berechtigt, eine Leistungsbeschreibung sowie Preise von Festtouren jederzeit zu ändern. „Bustaxi Köln“ ist verpflichtet, eine solche Änderung rechtzeitig den anfragenden Interessenten schriftlich oder über das Internet mitzuteilen. Nach Bestellung, bzw. nach Vertragsschluss ist eine Änderung der Fahrt in Leistung und Preis nur noch mit Zustimmung des bestellenden Kunden möglich. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen oder Preise von der vertraglich individuell vereinbarten Fahrt, die nach Vertragsschluss notwendig sich ergeben und von „Bustaxi Köln“ nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind insoweit nur zulässig, als die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, und den wesentlichen Gesamtverlauf der Fahrt oder Tour nicht beeinträchtigen. „Bustaxi Köln“ ist verpflichtet, den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Im Falle der Änderung einer wesentlichen Leistung oder des Preises einer Tour ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Anstelle eines Rücktritts hat dieser überdies das Recht, eine solche andere Tour zu buchen, welche von „Bustaxi Köln“ ohne Mehrkosten für den Kunden angeboten werden kann. Eine derartige Berechtigung und sein Verlangen muss der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden der wesentlichen Tour- oder Preisänderung abgeben.

Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit von einer bestellten Fahrt und vor Fahrtbeginn zurücktreten. Tritt der Kunde vor der angetretenen Abholung von einer Fahrt zurück, so kann „Bustaxi Köln“ vom Kunden Ersatz der Vorbereitungskosten sowie die zur Vertragserfüllung erbrachten Aufwendungen und Kosten verlangen.
Tritt der Kunde bei bereits angetretener Abholung vom Vertrag zurück, oder wird eine bestellte Fahrt bei Ankunft nicht angetreten, so ist im Taxienverkehr zunächst eine pauschale Anfahrtsgebühr zu zahlen. Diese beträgt bei Bestellung eines Großraumfahrzeugs die Grundgebühr sowie den Zuschlag. Bei Anfahrstrecken, deren Kosten die pauschale Anfahrgebühr erheblich übersteigen, ist „Bustaxi Köln“ berechtigt, sämtliche Aufwendungen sowie die tatsächlichen, zur Erfüllung der Abholung angefallenen Fahrkosten, und die notwendigen Auslagen vom Kunden ersetzt zu verlangen ( Abholung z.B. in Düsseldorf).
Tritt der Kunde von einer Tour zurück oder wird die Tour von dessen Seite erst gar nicht angetreten, so ist er zum Ersatz in Höhe von je 20 % bis 30 % (2. bis 1. Woche vor Abfahrt) des Fahrpreises (Aufwendungen- und Kosten) verpflichtet. Ist der Fahrpreis noch unbestimmt, tritt an dessen Stelle der Gesamt-Km-Preis (0,75 Euro/Km).
Unter Berechnung und Zuzahlung des hälftig oben genannten Geldersatzes in den Wochen 1 - 2 vor Abfahrt hat der Kunde jederzeit das Recht, eine andere Tour zu buchen (Ersatzbuchung). Ein Rücktritt oder eine Umbuchung, die länger als 2 Wochen vor Tourbeginn erfolgt, bleibt gebührenfrei.
Der Kunde (Besteller) ist jederzeit berechtigt, die Anzahl und die mitfahrenden Personen bis zum Beginn der Tour selbst zu bestimmen und personell abzuändern. Hierdurch entstehende Mehrkosten (z.B. Großraumzuschlag) hat der Kunde zu tragen. Ebenfalls kann in die Rechte und Pflichten des Bestellers ein Dritter eintreten. „Bustaxi Köln“ kann dem nur aus sachlichen Gründen oder aus solchen Gründen, die in der Person des Dritten oder eines Mitfahrenden liegen, widersprechen. Ein seitens der BO-Kraft gedeckten Widerspruch mit der Folge, dass die gesamte Fahrt abgesagt wird, ist für den Kunden bindend und bleibt für „Bustaxi Köln“ gebührenfrei.

Fremdunternehmen / Ersatz- und Austauschfahrzeuge / Vermittlung

Dem Besteller und Kunden ist bekannt, dass „Bustaxi Köln“ sowohl seine Taxen wie auch firmenfremde Taxen einsetzt. Im Interesse des Kunden und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten ist „Bustaxi Köln“ berechtigt, zur Durchführung einer am Betriebssitz bestellten Fahrt sowohl Ersatzfahrzeuge als auch fremde Taxen und Unternehmen einzusetzen.
Werden fremde Unternehmen (Dritte) bemüht, so ist „Bustaxi Köln“ berechtigt, die hierfür notwendigen, persönlichen Grunddaten dem Dritten gegenüber weiterzugeben. Sämtliche in solchen Fällen zuvor ausgehandelten Festpreise bleiben bestehen.
Tritt „Bustaxi Köln“ als Vermittler fremder Fahrzeuge im Auftrag des Kunden auf, und organisiert „Bustaxi Köln“ den gesamten Ablauf von Fahrten zugunsten des Kunden, so ist „Bustaxi Köln“ berechtigt, hierfür eine Gebühr in Höhe von 10 % des Gesamtfahrpreises vom Kunden zu erheben.

Teilleistungen und Rückerstattung

Nimmt oder kann die mitfahrende Gruppe einzelne erhebliche Tourleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, so erstattet „Bustaxi Köln“ den Geldbetrag für ersparte Aufwendungen an den Besteller zurück. Die Höhe des Geldbetrags richtet sich regelmäßig nach der Anzahl der gefahrenen bzw. ersparten Fahrkilometern bzw. nach der Art der Leistung. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn die Verhinderung der Inanspruchnahme vom Kunden selbst oder von Mitfahrenden schuldhaft verursacht wird!

Rücktritt und Kündigung durch „Bustaxi Köln“

„Bustaxi Köln“ kann vor Antritt der Fahrt einen Vertrag fristlos kündigen, wenn eine Beförderung unzumutbar ist oder der Fahrpreis einer Tour bis zu deren Beginn nicht oder nicht vollständig entrichtet wurde.
Falls eine vertraglich vorgesehene vorgegebene (Mindest-) Teilnehmerzahl -bedingungsgemäß- bis eine Woche vor Fahrtantritt nicht erreicht wird, kann „Bustaxi Köln“ die Tour ebenfalls fristlos kündigen. Hiervon ist der Vertragspartner unverzüglich nach Eintritt der Absehbarkeit in Kenntnis zu setzen. „Bustaxi Köln“ wird den Kunden bei früherer Absehbarkeit auch vor Ablauf der Frist informieren. „Bustaxi Köln“ zahlt dem Kunden in einem solchen Fall den vollen Tourpreis unverzüglich zurück. Sofern der Kunde von einem Ersatzangebot Gebrauch macht, zahlt „Bustaxi Köln“ dem Kunden darüber hinaus eine Pauschale von 20,00 Euro für einen eventuellen Buchungsaufwand.
Nach Antritt der Fahrt kann der Vertrag fristlos gekündigt werden, wenn die Durchführung einer Fahrt unzumutbar geworden ist. Aus gleichem Grunde kann „Bustaxi Köln“ während der Tour vom Vertrag zurücktreten; z.B. insbesondere dann wenn Mitfahrende die Durchführung der Tour trotz Abmahnung nachhaltig stören; oder wenn solche sich in einem Maße vertrags-oder gesetzwidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags bzw. die Beendigung der Tour gerechtfertigt ist.
Beendet „Bustaxi Köln“ aus einem solchen Grunde die Tour und/oder erfolgt eine diesbezügliche Kündigung des Vertrags, so bleibt der Anspruch auf den Fahrpreis unter Abzug ersparter Kosten und Aufwendungen bestehen.

Aufhebung des Vertrags

Beide Seiten können den Vertrag infolge eines bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren Ereignisses wegen höherer Gewalt kündigen, sofern die Durchführung der Fahrt oder Tour hierdurch wesentlich erschwert, gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt würde. Nach Fahrtbeginn ist „Bustaxi Köln“ verpflichtet, bei Eintritt eines solchen Ereignisses die Teilnehmer zum Abfahrtsort zurückzubefördern oder zurückbefördern zu lassen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt „Bustaxi Köln“ zu 50 %. Im übrigen fallen weitere Kosten dem anderen Teil zu. Außergewöhnliche Aufwendungen eines Rücktransports hat der andere Teil alleine zu tragen (z.B. Kosten für Hilfs- und Rettungsmaßnahmen).

Gewährleistung (Abhilfe, Minderung, Kündigung)

Wird die Fahrt oder Tour durch „Bustaxi Köln“ nicht ordnungsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Eine solche kann jedoch dann verweigert werden, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Es ist „Bustaxi Köln“ vom Kunden ausdrücklich gestattet, fremde aber gleichwertige Ersatzleistungen als Abhilfemaßnahmen erbringen zu dürfen.
Für die Dauer einer von „Bustaxi Köln“ nicht vertragsmäßig erbrachten Fahr- oder Tourleistung kann der Kunde den Fahrpreis mindern. Hierzu muss der Kunde den Mangel unverzüglich anzeigen. Der Fahrpreis ist in dem Verhältnis zu mindern, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Tour in mangelfreiem Zustand zu dem tatsächlichen Wert gestanden hätte. Eine Minderung tritt nicht ein, sofern es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich und deutlich anzuzeigen.
Tritt auf Grund eines Mangels eine erhebliche Beeinträchtigung der Fahrt oder Tour ein, oder kann dem Kunden diese wegen eines erheblichen Mangels nicht zugemutet werden, so kann der Kunde den Vertrag ebenfalls kündigen. Eine Kündigung wird erst dann wirksam, wenn die Erklärung der anderen Partei in schriftlicher Weise zugeht, und sofern innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, oder von der anderen Vertragspartei verweigert wird. Gleiches gilt, falls eine Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Ist die Fahrt oder Tour durch den Kunden wirksam gekündigt, so schuldet dieser den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Fahrpreises; und sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Duldung und Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei eintretenden Verzögerungen der Fahrt/Tour eine dem Umstand angemessene Wartezeit zu erdulden. Des weiteren ist dieser verpflichtet, Schäden zu vermeiden und/oder diese zu minimieren sowie bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten und innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen an deren Beseitigung mitzuhelfen. Insbesondere hat jeder Fahrgast dafür zu sorgen, dass gültige Pass- und sämtliche Einlasspapiere und Tickets rechtzeitig und vollständig bereitliegen und das Gelingen der vereinbarten Fahrt nicht verzögert oder gefährdet wird.

Schadenersatz

Der Kunde kann unbeschadet einer Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sofern der Mangel der Fahrt/Tour auf einem Umstand beruht, den „Bustaxi Köln“ zu vertreten hat.

Haftung von „Bustaxi Köln“ bei Fremdleistungen

„Bustaxi Köln“ haftet im Rahmen der einem ordentlichen Personenbeförderer obliegenden Pflichten innerhalb seines Unternehmensbereichs. Eine Haftung für das Verhalten fremder oder von einer Fahrt/Tour betroffener Unternehmer oder deren Mitarbeiter scheidet daher in jedem Falle aus.
Bustaxi Köln" haftet auch nicht für Leistungen oder Nutzungen fremder oder von der Tour betroffener anderer Unternehmen oder sonstiger Einrichtungen. Eine etwaige Haftung in all diesen Fällen bestimmt sich nach den für diese geltenden vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen, und inklusive der AGB jener Unternehmer und Einrichtungen. Dies gilt auch insbesondere für den Fall, dass dem Kunden Karten, Tickets oder sonstige Bezahlnachweise einer anderen Organisation oder fremdleistenden Einrichtung durch oder über „Bustaxi Köln“ besorgt und/oder Kosten vorab beglichen werden.
„Bustaxi Köln“ haftet ebenfalls nicht für die Leistungsstörungen im Zusammenhang mit solchen Leistungen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (wie z.B. Event- und Marktbesuche, Sportveranstaltungen oder Besuche von Kultureinrichtungen) und welche als Fremdleistungen ausdrücklich gekennzeichnet sind.
„Bustaxi Köln“ haftet im Rahmen der übernommenen Fahrten/Touren für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten eigenen Leistungen. Bei Nichtdurchführung oder nicht rechtzeitiger Durchführung einer Fahrt ist die Haftung auf die Höhe des vollen Fahrpreises beschränkt. „Bustaxi Köln“ haftet darüber hinaus insbesondere nicht für solche Schäden, die sich aus der Nicht- oder nicht rechtzeitigen Beförderung ergeben.

Beschränkung der Haftung

Sofern ein Schaden dem Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder „Bustaxi Köln“ wegen des Verhaltens eines Dritten verantwortlich gemacht werden kann, so ist die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den doppelten Fahrpreis beschränkt. Gleiches gilt, falls ein Sachschaden, der nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, aus unerlaubter Handlung entsteht. Die Haftungshöchstsumme des doppelten Tourpreises kann jeder der Fahrgäste und teilnehmender Kunde pro Tour für sich selbst in Anspruch nehmen.

Haftungsausschluss für Inhalte und Links des Internetangebots

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Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung einer Fahrt können nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Endzeitpunkt der Fahrt schriftlich vom Kunden geltend gemacht werden; es sei denn, dieser ist ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert gewesen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ändert dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzliche Regelungen.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Klagen gegen den Geschäftsinhaber von „Bustaxi Köln“ ist Köln.
Für Klagen des Geschäftsinhabers von „Bustaxi Köln“ gegen Vertragspartner oder Teilnehmer einer Fahrt oder Tour ist der Wohnsitz des Vertragspartners oder des Fahrgastes maßgebend; es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute. Bei Klagen gegen Vertragspartner oder Teilnehmer, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Abschluss des Vertrages ins Ausland verlegt haben, ist Gerichtsstand Köln. Gleiches gilt, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Unternehmen:   Taxibetrieb Heininger
Bezeichnung:    „Bustaxi Köln“
Inhaber:           Isabell Heininger
Betriebssitz:    Bonner Wall 37
Ort:                   50677 Köln
Telefon:   +49 178 6094001
E-mail: info@bustaxi-koeln.de "
Telefax:   +49 32 1210 17561
Internet:   www.bustaxi-koeln.de



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